Klärungsstelle der DGGO e.V.
Im Bedarfsfalle können sich Mitglieder der DGGO sowie deren Kundinnen und Kunden an unsere Klärungsstelle wenden.
Die Klärungsstelle der DGGO setzt sich aus zwei Ansprechpersonen und zwei Ersatzpersonen zusammen, die sich gegenseitig vertreten. Die Mitglieder der Klärungsstelle haben keine weitere Funktion im Verein. Eventuelle Interessenskonflikte sind offenzulegen.
Verfahren im Anrufungsfalle
Die Klärungsstelle geht im Anrufungsfalle wie folgt vor:
- Grundsätzlich ist das erste Beratungsgespräch […] vertraulich. Es findet jede/r Gehör, der oder die sich an die Klärungsstelle wendet. Die Klärungsstelle geht von sich aus keinen anonymen Hinweisen nach.
- Die Mitglieder der Klärungsstelle erörtern das Anliegen, klären eventuelle Befangenheiten und vereinbaren geeignete weitere Schritte. […]
- Falls die Beschwerde von der Klärungsstelle weiterbearbeitet wird, wird der/die Beklagte über den Vorgang schriftlich informiert. Ab diesem Zeitpunkt wird die Beschwerde inhaltlich schriftlich dokumentiert. Vertraulichkeit ist jederzeit gewährleistet. […]
- Die Klärungsstelle steht für eine weisungsunabhängige Betrachtung. Die Organe des Vereins schreiben ihr kein Ergebnis vor. […]
- Die Klärungsstelle spricht mit beiden Seiten. […] Sie versucht, eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu empfehlen und berät den/die Beschwerdeführer/in über weitere Schritte. Eventuelle Sanktionen verhängt der Vorstand.
- Die Klärungsstelle dokumentiert (anonymisiert) ihre Arbeit und Vorgehensweise während des laufenden Verfahrens. Eine anonymisierte Liste der bearbeiteten Fälle geht jährlich an den Vorstand. […]
- Die Mitglieder der Klärungsstelle sind dem Datenschutz verpflichtet, sofern dem keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen. […]
- Zu ihrer Arbeit lassen sich die Mitglieder der Klärungsstelle bei Bedarf supervisorisch begleiten. […]